Finanzierung / Vertretung

Trägt die Pflegeversicherung alle Heimkosten? 
Nein, die Pflegeversicherung ist keine Vollkasko-Versicherung, sie soll nur einen Teil finanzieren. Grundsätzlich muss aber unterschieden werden zwischen einer Langzeit- und einer Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege.
Zur Finanzierung einer vollstationären Langzeitpflege werden primär das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen herangezogen. Ggfs. werden auch nahestehende Angehörige in direkter Linie herangezogen, aber auch Sozialhilfeträger springen ein.
Eine pauschale Antwort kann es nicht geben, sondern der Einzelfall muss betrachtet werden. Wichtig ist es daher zu wissen, wie hoch das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen ist, um im Beratungsgespräch eine Lösung aufzeigen zu können.

Was ist in den Kosten alles enthalten?
Das monatliche Heimentgelt setzt sich aus den einzelnen Entgeltbestandteilen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung, sowie Investitionskosten zusammen.
Für Bewohner, bei denen eine Pflegestufe zugrunde liegt, wird monatlich ein pauschaler Zuschuss von den Pflegekassen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung, je nach Pflegestufe, gezahlt.
Bei der Berechnung der Investitionskosten stellt die Einrichtung ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen, soweit sie nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind, dem Bewohner anteilig in Rechnung.

Zusätzliche Leistungen, die in Anspruch genommen werden, werden gesondert abgerechnet, z. B. spezielle Näharbeiten, Begleitung in die Stadt, etc.

Pflegestufen: Mein Antrag wurde abgelehnt, der Aufwand als zu gering eingeschätzt

Wenn der vom zuständigen medizinischen Dienst der Krankenkassen ermittelte Pflegeaufwand in der Grundpflege weniger als 45 Minuten beträgt, wird die Pflegestufe 1 nicht zu erkannt. Für Betoffene, die ja mit erheblichen Einschränkungen ihrer Lebensqualität rechnen müssen, kommt der Umzug in ein Altenwohnheim in Frage. Dies ist eine mögliche Alternative zum oftmals sozial isolierten Leben in den "eigenen 4 Wänden". Hier wird das zuständige Sozialamt - auf Antrag des Heimes - die Bedürftigkeit prüfen.

In einigen Bundesländern können Bewohner unter bestimmten Bedingungen neben den Leistungen der Pflegeversicherung zusätzlich Pflegewohngeld beziehen. Daher kann es sich hier nur um eine Beispielrechnung handeln.

Unterscheiden sich die Träger nur hinsichtlich der Kosten?
Nein. Bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung sollte man nicht nur auf die Kostenseite schauen. Die Anbieter unterscheiden sich zunächst sichtbar durch die Architektur der Pflegeeinrichtungen. Wichtiger und bedeutender sind aber die Mitarbeiter und die angeboten Leistungen.


Darf ich als Tochter für meine pflegebedürftige Mutter entscheiden und unterschreiben?
Ja, aber nur wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Ehegatten und Kinder sind nicht aufgrund der Verwandtschaftsverhältnisse automatisch vertretungsberechtigt.
Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass der Vollmachtgeber für verschiedene Bereiche Vollmachten erteilt, wie z. B. das Vermögen, die Gesundheit, das Aufenthaltbestimmungsrecht. Ratsam ist es daher, schon frühzeitig alles Wichtige zu regeln (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung).
Auf der anderen Seite sollte sich aber auch der Vollmachtnehmer Gedanken machen, ob er alle Bereiche, für die er die Vollmacht erteilt bekam, abdecken kann oder ob gewisse Bereiche besser von einem unabhängigen Dritten geregelt werden können.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Mutter für eine Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung anmelden möchte?
In der Senioreninsel stehen Ihnen die Heimleitung und die Pflegedienstleiter  mit Rat und Tat zur Verfügung. Sie beraten Sie gerne ausführlich und unverbindlich.

Sollte ein Einzug in eine Pflegeeinrichtung noch nicht notwendig sein oder eine andere Lösung geeignet sein, wird man Sie entsprechend aufklären. Einer ausführlichen Informationsmappe können Sie dann anschließend noch einmal alle wichtigen Details entnehmen.
Auch bei der Erledigung aller Formalitäten, wie z. B. der Hilfe bei der Antragstellung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung wird man Sie unterstützen.
Da sich unsere Mitarbeiter gerne Zeit für ein Beratungsgespräch nehmen, sollten Sie vor Ihrem Besuch einen Termin (möglich auch am Wochenende) vereinbaren. Wenn es Ihnen lieber ist, kann der Beratungstermin auch gerne bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Umzug in eine Pflegeeinrichtung

Was gehört zur Grundausstattung eines Pflegezimmers? Kann meine Mutter Möbel aus ihrer alten Wohnung mitbringen?
Zur Grundausstattung eines Pflegezimmers gehören:

  • ein höhenverstellbares und verschiebbares Pflegebett, das den Pflegemitarbeitern ein Rücken schonendes Arbeiten und den Zugang von allen Seiten ermöglicht
  • ein Nachttischschrank
  • ein Kleiderschrank
  • ein Tisch mit zwei Stühlen (Diese können jedoch herausgenommen werden, wenn durch das Mitbringen eigener Möbel Platzbedarf besteht.)

Um dem Pflegebedürftigen das Einleben in sein neues Zuhause zu erleichtern, ist es empfehlenswert, dass kleine Einrichtungsgegenstände (kleine Vitrine, Stehlampe, Sessel, Teewagen, Bilder etc.) mitgebracht werden. Sie schaffen schnell eine vertraute Umgebung und geben dem Pflegebedürftigen sofort das Gefühl "daheim zu sein".

Wenn ich meine Mutter in der Pflegeeinrichtung besuchen möchte, muss ich mich dann unbedingt an die Besuchszeiten halten?
Eine Pflegeeinrichtung ist kein Krankenhaus. Die Bewohner können jederzeit Besuch empfangen. Natürlich sollten Sie als Angehörige auch Rücksicht auf die Gepflogenheiten Ihrer Mutter nehmen. Das heißt z. B., wenn sie ihren Mittagsschlaf hält, sollten Sie sie nicht stören.

Haben Sie auch Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen nachts die Eingangstüren zu den Pflegeeinrichtungen geschlossen werden. Die Pflegemitarbeiter werden Ihnen aber gerne auf Klingelzeichen die Tür öffnen.


Was habe ich bei einer Wohnungsauflösung zu beachten? Wer hilft gegebenenfalls?
Wir können Ihnen nahe gelegene Umzugsfirmen nennen. Evtl. wird auch eine Hilfe seitens der Mitarbeiter der Haustechnik möglich sein, die wir dann allerdings selbstverständlich in Rechnung stellen müssen.